China

China Geschäftsvisum (M-Visum)

China Geschaeftsvisum

Grundsätzlich gibt es seit dem 1.9.2013 zwei Arten von China Geschäftsvisum, nämlich das F-China Visum, als nicht-kommerzielles Geschäfts China Visum, das benötigt wird, wenn Sie an kulturellen oder wissenschaftlichen Veranstaltungen in China teilnehmen wollen. Dieses China Geschäfts Visum gilt auch für die Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen, bei Aufenthalten zu Forschungszwecken, für Exkursionen und bei Austauschprogrammen mit/in China. Weitere Informationen finden Sie unter Kultur-und Wissenschaftsvisum (F-Visum).

Die zweite Art des Geschäfts China Visum ist das M- China Visum. Dieses M-China Visum benötigen Antragsteller, die aus den Bereichen Industrie und Handel kommen oder die für Vertragsunterzeichnungen nach China reisen, sowie für Messebesuche oder Montage-Aufenthalte. Der Buchstabe „M“ ist die Abkürzung in der chinesischen Sprache für „Maoyi“. Dazu gehören z.B. Teilnahme an Business-Meetings, TV-Shows oder sportlichen Wettbewerben.

Da sich die beiden China Visum, F-China Visum und M-China Visum, nicht immer eindeutig voneinander unterscheiden lassen, entscheidet das jeweilige chinesische Konsulat, um welche Art des China Visum es sich im Einzelfall handelt.

Zu den üblichen Unterlagen, wie Reisepass, Visumantrag, Passfoto etc. müssen Sie zum Erwerb eines Geschäfts China Visum entweder eine Einladung des chinesischen Geschäftspartners oder eine offizielle Einladung des zuständigen Ministeriums bzw. der vom Ministerium autorisierten Institution oder Firma vorlegen.

Entsprechend der Einladungsart werden F-China Visum und M-China Visum für ein-, zwei- oder mehrfache Einreisen ausgestellt. Eine offizielle Einladung einer chinesischen Behörde benötigen Sie bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen.

china business visum

Eine offizielle Einladung der jeweiligen Firma/Institution oder dem zuständigen Ministerium; bei der Firmeneinladung sind folgend Angaben wichtig: Passdaten der einladenden Person, Häufigkeit der Einreisen, geplante Aufenthaltsdauer, sowie der Zweck des Firmenbesuchs; dabei sollte der Zweck des Besuchs so konkret wie möglich formuliert sein; unklare Ausdrücke wie „Geschäftsreise“ sind inakzeptabel.

Die Firmeneinladung muss Auskunft geben über ihre eigene Adresse, sowie eine Kontaktperson nennen, ferner unter welcher Telefonnummer Sie erreichbar sind. Der Firmenbriefbogen muss unterschrieben und leserlich abgestempelt sein. Die Kunden-/Lieferantenbeziehung muss deutlich werden.

Offizielle Einladungen sind mit einem Barcode zu versehen.

Zwei China Visa müssen in Ihrem Pass nachgewiesen werden, falls Sie für mehrmalige Einreisen für 12 Monate beantragen.

In der chinesischen Geschäftseinladung muss die Angabe über mehrmalige Einreisen für 12 Monate vermerkt werden.

Checkliste über das China Geschäftsvisum

① Reisepass im Original mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit und 2 leeren Seiten

Ihr Reisepass muss ab dem Antragsdatum noch 6 Monate gültig und mit 2 leeren Seiten haben

② 1 x Kopie vom Reisepass

③ 1 x Passfoto (unbedingt biometrisch, Größe: 3,3 cm x 4,8 cm)

④online ausgefülltes offizielles Antragsformular für China Visum (https://bio.visaforchina.org/#/nav/quickSelection?visacenterCode=FRA2&request_locale=en_US&site_alias=FRA2_EN)

oder

④ ausgefülltes deutsches Antragsformular (eine Übertragung ist erforderlich)

⑤ Kopie der Geschäftseinladung oder amtlich autorisierter Einladung aus China

⑥ Kopie des Entsendungsschreibens aus Deutschland

⑦ Kopie der früheren chinesischen M-Visa (falls für mehrmalige Einreisen für 1 Jahr)

⑧ Meldebescheinigung (für nicht deutsche Pässe)

Weitere Informationen über China Visum zum Lesen.

>>>>>> Hier geht’s zum Antragsformular <<<<<<

Copyright © 2023 DasVisum - All rights reserved.