Zum Familienbesuch von chinesischen Verwandten in China wird das Angehörigenvisum (Q-Visum) benötigt. Personen, welche als Verwandte gelten, sind Ehegatten, Eltern, Kinder, Schwiegersöhne oder –töchter, Geschwister, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern. Sie können auch ein China Touristenvisum für den Familienbesuch beantragen. Der Buchstabe „Q“ ist die Abkürzung in der chinesischen Sprache für „Tan Qin“. Je nach Aufenthaltsdauer in China gibt es Q1-Visum und Q2-Visum.
Das Q1-Visum (über 180 Tage in China) kann in der Regel nur zur einmaligen Einreise für 30 Tage ausgestellt werden. Das bedeutet: Nach der Ausstellung haben Sie innerhalb von 3 Monaten nach China einzureisen. Nach der Ankunft in China müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen bei einer chinesischen Behörde anmelden, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird meistens für ein Jahr unkompliziert ausgestellt. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie jederzeit aus China ausreisen und erneut einreisen.
Bitte beachten Sie: Zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis mit Q1-Visum in China muss eine entsprechend beglaubigte Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde vorgelegt werden.
Wichtig für die Einladung aus China: Die Einladung kann entweder auf privatem Briefpapier oder per Hand geschrieben werden. Datum, Adresse und Telefonnummer der einladenden Person müssen in der Einladung angegeben werden. Die persönlichen Daten der eingeladenen Person z.B. Name, Geburtsdatum und die Passnummer müssen auf der Einladung erwähnt sein. Zum Schluss muss die Einladung von der einladenden Person unterschrieben sein.
① Reisepass im Original mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit und 2 leeren Seiten
Ihr Reisepass muss ab dem Antragsdatum noch 6 Monate gültig und mit 2 leeren Seiten haben.
② 1 x Passfoto (unbedingt biometrisch, Größe: 3,3 cm x 4,8 cm)
③online ausgefülltes offizielles Antragsformular für China Visum (https://bio.visaforchina.org/#/nav/quickSelection?visacenterCode=FRA2&request_locale=en_US&site_alias=FRA2_EN)
oder
③ ausgefülltes deutsches Antragsformular (eine Übertragung ist erforderlich)
④ Kopie der unterschriebenen Einladung aus China
⑤ Kopie der chinesischen ID Card der einladenden Person
⑥ Kopie der Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
⑦ Meldebescheinigung (für nicht deutsche Pässe)
Wenn Sie nicht aus EU-Ländern kommen, müssen Sie zusätzlich Ihren Aufenthaltstitel in Deutschland mit mindestens 6 Monatsgültigkeit beifügen.
Q2 Visum wird dann benötigt, wenn Sie weniger als 180 Tage zum Familienbesuch in China bleiben wollen.
Grundsätzlich kann das Q2-Visum zur einmaligen, zweimaligen oder mehrmaligen Einreise für 3 Monate, 6 Monate oder 12 Monate und für jeweils 30 Tage, 60 Tage, 90 Tage oder maximal 180 Tage ausgestellt werden.
⑥ Meldebescheinigung (für nicht deutsche Pässe)
Weitere Informationen über China Visum zum Lesen.
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